
Für eine sachliche und faktenbasierte Debatte
Das Kölner Verfahren des sogenannten „Bleiberechts“ wurde 2018 im Rat der Stadt Köln mit einer breiten Mehrheit beschlossen und im Jahr 2025 verlängert. Es ermächtigt die Ausländerbehörde, langjährig geduldete Menschen (Kettenduldungen), die rechtlich und faktisch nicht abgeschoben werden können, in Köln zu integrieren und einen Aufenthaltsstatus zu vergeben. Dieses Programm ist erfolgreich. Es schafft einen sicheren Aufenthaltsstatus mit Arbeitserlaubnis und ermöglicht damit wirksame Integration. Durch das Programm werden im hohem Umfang Sozialleistungen eingespart. Das bestehende Programm sieht eindeutig vor, dass Menschen mit latent kriminellem Verhalten, ebenso Menschen, die das Sozialsystem ausnützen oder gar betrügen, aus dem Programm ausgeschlossen werden und müssen dann – wenn rechtlich möglich – auch das Land verlassen. Dieses Bleiberechtsprogramm steht vollständig auf dem Boden des Ausländerrechts.
Das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Bleiberechtsprogramm entspricht zugleich einer christlichen und humanitären Wertehaltung und wird von der katholischen Kirche umfänglich unterstützt.
2024 hat die Zentrale Ausländerbehörde Coesfeld der Stadt Köln eine Liste von 500 Namen übersandt und angeboten, für diese Menschen bei der Beschaffung von Passersatz behilflich zu sein. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand scheinen eine erhebliche Anzahl der auf dieser Liste genannten Personen an dem Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln teilzunehmen. Warum die Ausländerbehörde die angebotene Unterstützung der ZAB nicht angenommen hat, ist bislang nicht beantwortet, braucht aber dringend eine Antwort.
Die Ausländerbehörde Köln hat in der Vergangenheit stets differenziert und angemessen gehandelt. Die Unterstellung, dass in der Ausländerbehörde bestehendes Recht nicht beachtet werden würde, muss ergebnisoffen geprüft werden.
Die in der öffentlichen Debatte vorgenommene Vermischung von „Coesfelder Liste“ und Kölner Bleiberechtsprogramm ist problematisch, da es um zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte geht, die nichts miteinander zu tun haben. Es ist sogar denkbar, dass einzelne Akteure diese Vermischung in der Debatte bewusst vorgenommen haben, um kampagnenhaft Einfluss auf politische Entscheidungen und anstehende Wahlen zu nehmen.
Wir fordern:
- eine saubere Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Vorgängen „Coesfelder Liste“ und Kölner Bleiberechtsprogramm,
- eine umfassende Prüfung der Vorgänge um die Coesfelder Liste sowie eine Bewertung erst nach Vorlage der Prüfungsergebnisse,
- Zurückhaltung und eine seriöse Berichterstattung der Presse,
- eine sachliche Debatte in der Politik und in den (sozialen) Medien,
- dass die Fraktionen des Rats zu ihren Beschlüssen stehen, sich nicht durch Kampagnen verunsichern lassen oder gar Teil der Kampagne gegen den eigenen Beschluss werden, sowie
- die Beibehaltung des Kölner Bleiberechtsprogramms, da es human, sinnvoll und effektiv ist und die Integration von Menschen fördert, deren Aufenthalt aus ausländerrechtlichen Gründen nicht beendet werden kann und darf.