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Bestattungskultur
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Bestattung totgeborener Kinder am Passionssonntag, 17.3. um 11:15 Uhr auf dem Friedhof Sonderburger Str. in Köln Mülheim

Zahlreiche Kinder sind im letzten Jahr tot geboren worden. An diese Kinder wollen wir denken, um sie trauern und ihnen ein würdevolles Begräbnis ermöglichen.
„Gott kennt keine Leerstellen“, ist der Leitvers der diesjährigen Bestattung. Gott kennt keine
Leerstellen, er vollendet, was diese Kinder nicht leben konnten!
Allen totgeborenen Kindern eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen, ist seit 2013 ein gemeinsames Anliegen
- vom Katholikenausschuss in der Stadt Köln
- dem Bestattungshaus Christoph Kuckelkorn und
- der Pfarrgemeinde St. Clemens und Mauritius in Köln Mülheim.


Gesetzlich muss ein Kind, dass bei der Geburt weniger als 500 Gramm wiegt, nicht bestattet werden, es gilt offiziell als Fehlgeburt. Wegen seiner geringen Größe wird es dann nicht als Person anerkannt und muss laut Bestattungsgesetz auch nicht beerdigt werden. Wir glauben an das Leben von Anfang an und dass Gott von Anfang an schon unseren Namen kennt.

„Aus der Zusage Gottes, dass niemals jemand vergessen sein wird, erwächst eine besondere
Verantwortung für uns Christen!“


Wir möchten daher allen Kindern, von Anfang an, eine würdige Bestattung ermöglichen.
Wir möchten trauernden Familien einen Ort der Trauer und des Trostes schaffen, den es sonst nicht
geben würde.


Auf dem katholischen Friedhof in der Sonderburger Straße wurde von der Pfarrgemeinde St. Clemens und Mauritius in Köln Mülheim eine Grabstätte geschaffen. Einmal im Jahr, am Passionssonntag, bestatten wir dort unsere totgeborenen Kinder in einer Urne.
Die Bestattung findet um 11:15 Uhr auf dem Friedhof Sonderburger Straße-Mülheim statt.


Pater Thomas Lüersmann SDB wird die Leitung übernehmen.
Bestattermeister Christoph Kuckelkorn ist der organisierende und durchführende Bestatter.
Der Vorsitzende Gregor Stiels wird für den Katholikenausschuss Köln teilnehmen.
Alle Personen stehen im Anschluss für Fragen zur Verfügung.


Wir laden herzlich ein an der Andacht teilzunehmen
Sonntag, den 17. März, um 11:15 Uhr, Katholischer Friedhof, Köln Mülheim, Sonderburger Straße,
am Grabmal der totgeborenen Kinder. Treffpunkt an der Friedhofskapelle.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestattung von Menschen ohne Angehörige

In Köln sterben in jedem Jahr annähernd 700 Menschen, um deren Bestattung sich weder Verwandte noch Freunde kümmern (können). Das Ordnungsamt versucht zu ermitteln, ob es Verwandte gibt, und das Amt stellt sicher, dass gleichzeitig Bestattungsfristen eingehalten werden. Ein würdiger und ethisch korrekter Umgang mit dieser nicht einfachen Situation ist dem KA wichtig - dazu ist der Vorstand in regelmäßigem Kontakt mit der Leitung des Kölner Ordnungsamtes.
Aktiv unterstützt der KA auch pfarrliche Initiativen der Begleitung von "einsamen" Beerdigungen.

Grabstätte für obdachlose Menschen

Seit 1997 gibt es ein besonders Gräberfeld auf dem Kölner Südfriedhof, auf dem obdachlose Menschen beigesetzt werden. Dieses Gräberfeld wird durch Bürgerspenden und mit Hilfe des KA erhalten und gepflegt.

Stellungnahme des Katholikenausschusses in der Stadt Köln zum würdevollen Umgang mit der Asche Verstorbener vom 3. November 2014:
Die würdige Bestattung Verstorbener – unsere Bestattungskultur – ist dem KA ein wichtiges Anliegen.
Presseinformationen über die in der Stadt Köln bei Kremationen wohl übliche Praxis, metallische Implantate aus der Asche der kremierten Verstorbenen zu entnehmen und zu veräußern, sind in jüngster Zeit in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gelangt.

Wir fordern dringend eine Abkehr von der bisher geübten Praxis!

Aus der Sicht des KA muss für die Entscheidungsträger zwingend gefordert werden, zwischen dem Interesse an der körperlichen Integrität des Verstorbenen und der damit verbundenen emotionalen Bindung seiner Angehörigen einerseits und den technischen Möglichkeiten und Zwängen bei der Kremierung andererseits einen akzeptablen Konsens zu finden.
Bewusst beim Verstorbenen hinterlassene persönliche Objekte und Implantate (z. B. Eheringe, Schmuck, Zahngold u. ä.) müssen bei der Kremierung in der Asche verbleiben und der Urne zugeführt werden.
Metallische Objekte, die auf Grund ihrer konstruktionsbedingten Größe nicht in der Urne Platz finden können, dürfen mit einer angemessenen Information der Angehörigen von der Asche des Verstorbenen getrennt und einer Verwertung zugeführt werden.